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Das Bundesbauministerium und die KfW haben auf die anhaltende Flaute im Wohnungsbau reagiert und die Konditionen für den Klimafreundlichen Neubau (KFN) massiv verbessert. Die wichtigste Nachricht für Projektentwickler und Bauträger: Die befristete Neubauförderung für den Effizienzhaus-55-Standard (EH 55), die ursprünglich Mitte des Jahres auslaufen sollte, wurde offiziell bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Gekoppelt ist diese Fristverlängerung mit einer echten Zins-Offensive, um den Bauüberhang zügig in die Realisierung zu bringen.


Die neuen Konditionen im Überblick:

  • Zins-Signal: Für den EH-55-Standard wurde ein extrem attraktiver Zinssatz ab 1,00 % effektivem Jahreszins(bei 10 Jahren Laufzeit und Zinsbindung) etabliert.
  • Förderhöchstsummen: Der zinsverbilligte Kredit deckt bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit.


Voraussetzungen für den EH-55-Kredit
Damit Bauträger den Zinsvorteil sichern können, darf das Gebäude nicht mit fossilen Brennstoffen (Öl/Gas) beheizt werden. Zudem muss zum Zeitpunkt der Antragstellung eine gültige Baugenehmigung vorliegen bzw. der Baubeginn rechtlich zulässig sein.

 

Fazit
Das Zeitfenster bis Ende 2026 ist für gewerbliche Investoren die beste Chance seit Jahren, geplante Neubauprojekte wieder wirtschaftlich darzustellen. Der Antrag muss zwingend vor Baubeginn über die Hausbank eingereicht werden – die energetische Bestätigung durch einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten (EEE) ist dabei Pflicht. Enerdok prüft Ihre Planungen und erstellt die notwendigen Nachweise für Ihren Förderantrag.

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