Während staatliche Zuschüsse für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle oder beim Heizungstausch die Investitionskosten direkt senken, bleibt für Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) oft ein erheblicher Eigenanteil. In der Praxis scheitern notwendige energetische Modernisierungen in Eigentümerversammlungen meist an der Frage, wie diese Restsumme kurzfristig aufgebracht werden soll. Genau hier greift das KfW-Programm 359 (Ergänzungskredit Wohngebäude).
Er fungiert als finanzielles Bindeglied und sichert die Liquidität, ohne dass Eigentümer mit hohen Sonderumlagen belastet werden müssen.
Die Rahmenbedingungen für Wohngebäude und WEGs:
- Voraussetzung: Ein positiver Zuwendungsbescheid einer Zuschussförderung (z. B. über die BAFA oder KfW für Einzelmaßnahmen).
- Attraktiver Finanzierungsrahmen: Das Programm bietet ein zinsverbilligtes Kreditvolumen von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit.
- Der WEG-Vorteil: Der Ergänzungskredit kann direkt von der WEG als Gemeinschaft aufgenommen werden. Gekoppelt mit der technischen Fachplanung wird die Modernisierung so zu einer planbaren, monatlichen Umlage, statt zu einer unbezahlbaren Einmalzahlung.
Planungssicherheit für Verwalter Für Immobilienverwalter bietet das Programm 359 ein unschätzbares Werkzeug, um Sanierungsstau in den verwalteten Objekten rechtssicher und konsensfähig aufzulösen. Die Kombination aus Direktzuschuss und maßgeschneidertem Ergänzungskredit nimmt den Eigentümern die finanzielle Sorge vor der Modernisierung.
Schnittstelle zwischen Fachplanung und Finanzierung: Enerdok übernimmt nicht nur die bauphysikalische Fachplanung und die Beantragung der Primär-Zuschüsse, sondern liefert Ihrem Finanzierungspartner auch die exakten technischen Berechnungen und Nachweise, die für die Bewilligung des KfW-Ergänzungskredits 359 zwingend erforderlich sind.


