Mit der novellierten EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) kommen in den nächsten Jahren entscheidende Änderungen auf Immobilieneigentümer zu, die den Energieausweis grundlegend reformieren. Ziel der Maßnahmen ist es, den europäischen Gebäudebestand bis 2050 vollständig klimaneutral zu gestalten und die Sanierungsraten deutlich zu erhöhen. Die sichtbarste Neuerung, die voraussichtlich ab 2026 greift, ist die Einführung einer harmonisierten und strengeren Effizienzskala.Die bisherigen Klassen werden durch eine einheitliche Skala von A bis G ersetzt, um die Vergleichbarkeit europaweit zu verbessern.
Dabei wird die Bestnote „A“ künftig exklusiv für sogenannte Nullemissionsgebäude reserviert sein, die den neuen Standard für Neubauten darstellen. Am anderen Ende der Skala kennzeichnet die Klasse „G“ die energetisch schlechtesten 15 Prozent des nationalen Gebäudebestands. Diese Neuskalierung bedeutet für viele Bestandsgebäude eine rechnerische Herabstufung im Vergleich zum aktuellen Ausweis. Zudem soll der neue Energieausweis deutlich mehr Informationen liefern, etwa zum CO2-Fußabdruck über den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes hinweg. Konkretere und verpflichtendere Sanierungsempfehlungen werden ebenfalls Teil des neuen Dokuments sein. Für Eigentümer, deren Immobilien in die neue Klasse G fallen, steigt damit der Handlungsdruck, energetische Sanierungen zeitnah zu planen.
Für Neubauten muss zukünftig das Treibhauspotenzial über den gesamten Lebenszyklus berechnet und im Energieausweis angegeben werden. Dies gilt ab 2028 für große und ab 2030 für alle Neubauten. Ein Energieausweis muss künftig nicht nur bei Verkauf oder Neuvermietung, sondern auch bei der Verlängerung von Mietverträgen und bei größeren Sanierungen ausgestellt werden. Zudem ist vorgesehen, eine nationale digitale Datenbank für Energieausweise, Sanierungspässe und Inspektionsberichte einzurichten. Ergänzend zum Energieausweis wird ein sogenannter Renovierungspass eingeführt, der Gebäudeeigentümern freiwillig zur Verfügung stehen soll.

