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Laut Ankündigungen der Regierung wird es in der zweiten Jahreshälfte 2026 einen echten Paradigmenwechsel in der deutschen Wärmepolitik geben. Mit dem neuen, angekündigten Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG), welches im Juni den Bundestag passieren soll, verabschiedet sich die aktuelle Bundesregierung eigenen Angaben zufolge vom starren Ordnungsrecht und setzt stattdessen auf Eigenverantwortung. Was das konkret bedeutet – und warum Abwarten trotzdem keine gute Idee ist.

 

Was ist das GMG 2026?

Das GMG ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) und setzt die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) in nationales Recht um. Grundlage ist ein im Februar 2026 verabschiedetes Eckpunktepapier. Der konkrete Gesetzesentwurf wird für Mitte April 2026 erwartet, das Inkrafttreten ist für den 1. Juli 2026 geplant.

Bis dahin gelten weiterhin das GEG 2024 und die aktuellen Förderrichtlinien.

 

Die wichtigste Änderung: Die 65-%-Pflicht soll fallen

Das Herzstück der Reform ist die vollständige Streichung der 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht beim Heizungstausch. Wer künftig eine neue Heizung einbaut, muss nicht mehr zwingend auf regenerative Systeme setzen.

 

Was sich sonst noch ändert 

Merkmal Alt (GEG 2024) Neu (GMG 2026)
65-%-EE-Pflicht Verbindlich beim Heizungstausch Gestrichen
Kopplung Wärmeplanung Einbau fossiler Heizungen gebunden Aufgehoben
Betriebsverbot Altkessel Verbot für >30 Jahre alte Kessel Entfällt
Grüne Brennstoffe 15 % EE ab 2029 „Bio-Treppe“: 10 % ab 2029

 

Ein Hinweis zur sogenannten „Bio-Treppe“: Der Einstieg wurde von 15 % auf 10 % ab 2029 gesenkt. Die weiteren Steigerungsstufen bis 2040 sind jedoch noch offen – das schafft Unsicherheit bei der langfristigen Kostenplanung.

 

Freiheit mit Risiko: Die ökonomische Realität

Nur weil etwas rechtlich erlaubt ist, bedeutet das nicht, dass es wirtschaftlich klug ist. Wer heute erneut auf eine reine Gas- oder Ölheizung setzt, geht ein erhebliches finanzielles Risiko ein.

 

Die drei größten Kostentreiber

  • CO₂-Bepreisung: Die stetig steigende CO₂-Steuer auf fossile Brennstoffe bleibt das zentrale Steuerungsinstrument. Fossile Anlagen werden dadurch im Betrieb dauerhaft teurer.
  • Grüngas-Pflicht: Tarife mit Grüngas-Anteilen sind laut Verivox bereits heute rund 25 % teurer als konventionelle Tarife. Ab 2029 ist die Beimischung für Eigentümer verpflichtend.
  • Infrastrukturrisiko: Die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes erlaubt Netzbetreibern künftig die Stilllegung von Gasnetzen. Wer dann noch angeschlossen ist, zahlt deutlich höhere Netzentgelte.

 

Was Eigentümer jetzt tun sollten

Abwarten ist selten die günstigste Option. Ein schrittweiser Sanierungsplan hilft, die neue Flexibilität zu nutzen, ohne in die Kostenfalle zu tappen.

 

Vier konkrete Schritte

  1. Bestandsaufnahme: Heizlast und Gebäudezustand präzise erfassen – das ist die Grundlage jeder Entscheidung.
  2. Heizung optimieren: Ein hydraulischer Abgleich und optimierte Vorlauftemperaturen senken sofort die Kosten und machen das Gebäude „Wärmepumpen-ready“.
  3. Förderung sichern: Die BEG-Förderung ist bis 2029 garantiert. Für 2027 sind jedoch Änderungen in Richtung stärkerer Einkommensabhängigkeit im Gespräch – wer über 40.000 € Jahreseinkommen liegt, sollte den Antrag zeitnah prüfen.
  4. iSFP erstellen lassen: Ein geförderter individueller Sanierungsfahrplan ist Voraussetzung für spätere Boni und heute relevanter denn je.

 

Fazit

Das GMG 2026 startet die Ära der wirtschaftlichen Eigenverantwortung. Die neue Freiheit ist kein Freifahrtschein zurück ins fossile Zeitalter, sondern ein Aufruf zur nüchternen Kalkulation. Dabei sind sollen alle Risiken genau betrachtet werden. Die Wärmepumpe bleibt die effizienteste Lösung. Es bleibt abzuwarten, ob das Gesetz in dessen bisher bekannter Form im Bundestag verabschiedet werden kann.

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