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Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) hat sich bis zum zentralen Kompass für Immobilienbesitzer entwickelt, da er weit über eine bloße Experten-Empfehlung hinausgeht. Rechtlich ist die Situation durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) klarer denn je: Gemäß § 48 GEG besteht beim Eigentümerwechsel eines Ein- oder Zweifamilienhauses sowie bei umfangreichen Bauteilsanierungen eine explizite Beratungspflicht durch einen Energieeffizienz-Experten. Auch beim Einbau einer neuen fossilen Heizung schreibt § 71 GEG ein verpflichtendes Beratungsgespräch vor, um Eigentümer frühzeitig für die Risiken steigender CO2-Preise zu sensibilisieren. Der formale iSFP ist zwar nicht das einzige Mittel, um diese gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, doch stellt er die hochwertigste und rechtssicherste Dokumentation dieser Beratung dar. Über die Pflicht hinaus ist er ökonomisch fast unverzichtbar, da er in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) einen Bonus von 5 Prozentpunkten auf die Fördersumme freischaltet. Besonders attraktiv ist zudem die Verdoppelung der förderfähigen Kosten von 30.000 auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr, sobald ein iSFP vorliegt. Strategisch schützt er Eigentümer vor teuren Fehlinvestitionen, indem er die optimale zeitliche Abfolge der Sanierungsschritte – von der Gebäudehülle bis zur Anlagentechnik – detailliert festlegt. In einer Zeit, in der Klimaneutralität und Marktwert einer Immobilie untrennbar miteinander verknüpft sind, bildet der iSFP somit das unverzichtbare Fundament für jede zukunftsorientierte Planung.

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